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   OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93   

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https://dejure.org/1994,11878
OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93 (https://dejure.org/1994,11878)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93 (https://dejure.org/1994,11878)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. März 1994 - 2 WsReh 122/93 (https://dejure.org/1994,11878)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstaatswidrigkeit von Verurteilungen wegen Fahnenflucht aus der NVA und wegen unerlaubten Waffenbesitzes ; Fahnenflucht aus den Grenztruppen der DDR; Rehabilitierungsfähigkeit einer Verurteilung wegen Fahnenflucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1994, 376
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 23.11.1992 - 2 Wa (RH) 184/92

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft; Fahnenflucht verbunden mit einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93
    Eine Ausnahme gelte auch bei der Fahnenflucht aus den Grenztruppen der DDR, für die der Senat in früheren Entscheidungen Rehabilitierungen ausgesprochen hat (NJ 1993, 375, differenzierend NJ 1993, 376 = JZ 1993, 582 [OLG Naumburg 02.03.1993 - 2 Ws RH 209/92], im wesentlichen zustimmend M. Schröder NJ 1993, 350, 354), nur dann, wenn der Flüchtige den besonderen Pflichten dieser Einheiten, insbesondere bei der gewaltsamen Verhinderung von Grenzüberschreitungen, aus Gewissensgründen habe entgehen wollen, nicht aber dann, wenn er sich dem Militärdienst als solchem ohne Rücksicht auf die Art seiner Truppe habe entziehen wollen.

    Beizutreten ist dem Landgericht auch, soweit es - darin die von dem Senat früher aufgestellten Grundsätze (NJ 1993, 375) einschränkend - auch bei Angehörigen der NVA-Grenztruppen nicht in jedem Fall eine Rehabilitierung für angebracht hält, sondern nur dann, wenn der Grund für die Fahnenflucht gerade in der gewissensgesteuerten Einstellung des Täters zu dem Auftrag der Grenztruppen gelegen hatte, die Grenze im Sinne des damaligen Regimes zu "sichern" und ungenehmigte Grenzüberschreitungen notfalls mit Waffengewalt zu verhindern.

  • LG Schwerin, 23.09.1993 - BRh 891/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93
    Den Entscheidungen der Landgerichte Magdeburg (VIZ 1993, 87), Schwerin (VIZ 1993, 315 und VIZ 1994, 91) und Berlin (VIZ 1994, 90) vermag der Senat nicht beizutreten.
  • OLG Rostock, 04.02.1993 - II WsRH 19/92

    Fahnenflucht und Verletzung der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze;

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93
    Darüber, daß eine Verurteilung wegen Fahnenflucht aus der NVA regelmäßig nicht rehabilitierungsfähig ist, ist der Senat (Entscheidungen a.a.O.) sich mit dem Oberlandesgericht Rostock (NJ 1993, 327) einig.
  • OLG Naumburg, 02.03.1993 - 2 Ws (RH) 189/92

    Antrag auf Rehabilitierung eines wegen schwerer Fahnenflucht Verurteilten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93
    Eine Ausnahme gelte auch bei der Fahnenflucht aus den Grenztruppen der DDR, für die der Senat in früheren Entscheidungen Rehabilitierungen ausgesprochen hat (NJ 1993, 375, differenzierend NJ 1993, 376 = JZ 1993, 582 [OLG Naumburg 02.03.1993 - 2 Ws RH 209/92], im wesentlichen zustimmend M. Schröder NJ 1993, 350, 354), nur dann, wenn der Flüchtige den besonderen Pflichten dieser Einheiten, insbesondere bei der gewaltsamen Verhinderung von Grenzüberschreitungen, aus Gewissensgründen habe entgehen wollen, nicht aber dann, wenn er sich dem Militärdienst als solchem ohne Rücksicht auf die Art seiner Truppe habe entziehen wollen.
  • LG Berlin, 06.07.1993 - 550 Rh 299/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93
    Den Entscheidungen der Landgerichte Magdeburg (VIZ 1993, 87), Schwerin (VIZ 1993, 315 und VIZ 1994, 91) und Berlin (VIZ 1994, 90) vermag der Senat nicht beizutreten.
  • LG Magdeburg, 24.09.1992 - Reh. 1221/91

    Anforderungen an eine Rehabilitierung eines Grenzsoldaten der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93
    Den Entscheidungen der Landgerichte Magdeburg (VIZ 1993, 87), Schwerin (VIZ 1993, 315 und VIZ 1994, 91) und Berlin (VIZ 1994, 90) vermag der Senat nicht beizutreten.
  • LG Schwerin, 08.03.1993 - BRh 378/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93
    Den Entscheidungen der Landgerichte Magdeburg (VIZ 1993, 87), Schwerin (VIZ 1993, 315 und VIZ 1994, 91) und Berlin (VIZ 1994, 90) vermag der Senat nicht beizutreten.
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

    Dies trifft nicht zu (so auch BbgOLG NJ 1994, 376 und LG Dresden NJ 1993, 519; a.A. von der Heide NJ 1990, 252 und 1994, 67).
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